200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Tasja Bürger · 29.03.2023 · 2 Minuten Lesezeit

Die 200 Euro Einmalzahlung wurde von der Bundesregierung beschlossen und soll dazu dienen, die finanzielle Situation von Studierenden und (Berufs-)Fachschüler und Fachschülerinnen zu entlasten, die aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen besonders betroffen sind. Die Einmalzahlung, auch Energiepreispauschale, soll dabei helfen, diese Engpässe zu überbrücken und ein wenig finanziellen Spielraum zu schaffen.

200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?

Um die Einmalzahlung erhalten zu können, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:

  • Studierende müssen zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert gewesen sein und müssen entweder einen deutschen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler müssen ebenfalls zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet gewesen sein
  • Auch (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler müssen eine der folgenden Ausbildungswege absolvieren:
    1. Mindestens zweijährige Bildungsgänge an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit berufsqualifizierenden Abschlusses, oder
    2. Bildungsgänge an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, oder
    3. vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den zuvor genannten Voraussetzungen

Welche Unterlagen für die Beantragung benötigt werden

Um die Einmalzahlung beantragen zu können, wird ein Zugangscode benötigt. Diesen erhältst du von deiner Ausbildungsstätte.
Darüber hinaus wird für die Anmeldung ein BundID-Konto benötigt. Dieses ist notwendig, um die eigene Identität nachzuweisen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • den Online-Ausweis im Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel, deiner EU-Identität oder Unionsbürgerkarte oder
  • Persönliches ELSTER-Zertifikat

Um sich online auszuweisen, wird zudem ein Smartphone und eine aktuelle Identifizierungs-App benötigt (z.B. AusweisApp2).

Wer weder über einen Online-Ausweis noch über einen ELSTER-Zugang verfügt, kann von seiner Ausbildungsstätte, gemeinsam mit dem Zugangscode eine PIN anfordern, welche im Antrag eingetragen werden muss. Auch bei dieser Variante wird ein BundID-Konto benötigt (Basisregistrierung).

Darüber hinaus benötigen alle Antragstellende eine Kontoverbindung, damit die Einmalzahlung empfangen werden kann.

Antragstellung

So läuft die Antragstellung ab:

  1. Zugangscode erhalten und eingeben
  2. Du bekommst von deiner Ausbildungsstätte einen Zugangscode. Der Zugangscode ist dein persönlicher Schlüssel, um den Antrag aufzurufen.

  3. Identität nachweisen
  4. Mit deiner BundID meldest du dich zum Antrag an. Deine Identität kannst du zum Beispiel mit dem Online-Ausweis nachweisen.

  5. Online-Antrag ausfüllen
  6. Halte deine Kontoverbindung (IBAN) bereit, bestätige die Erklärungen und sende den Antrag online ab.

  7. Einmalzahlung erhalten
  8. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung und die 200 Euro auf das angegebene Konto.

Unter folgendem Link kann die Einmalzahlung beantragt werden: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

Ab wann kann die Einmalzahlung beantragt werden?

Der Antrag auf Einmalzahlung ist seit dem 15. März 2023 bundesweit möglich. Hast du den Zugangscode von deiner Ausbildungsstätte erhalten, kannst du die Einmalzahlung direkt online beantragen. Aktuell kann der Antrag bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

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