Kindergeld trotz Studium?

Tasja Bürger · 09.05.2022 · 2 Minuten Lesezeit

Auch als Student und Studentin hast du grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Wir haben mal zusammengeschrieben, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie hoch der Anspruch ist.

Kindergeld trotz Studium?

Kindergeld-Ansprüche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Erstausbildung

Das “Kindergeld ab 18 Jahren” wird für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren bezahlt. Egal, ob sich diese in einer Ausbildung oder in einem Studium befinden.
Diese Ansprüche auf Kindergeld bleiben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen, sofern du dich in einer Ausbildungsform befindest.

Zweite Berufsausbildung

Bist du unter 25 Jahre und hast bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium, hast du trotzdem weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Die einzige Einschränkung: du darfst nicht mehr als 20 Wochenstunden neben deiner Ausbildung arbeiten. Wie viel du mit dieser Beschäftigung verdienst, spielt für den Anspruch keine Rolle. D.h. auch für deinen Master kannst du problemlos Kindergeld weiter beziehen, sofern du unter 25 Jahre bist.

Kindergeld während einer Übergangszeit

Befindest du dich in einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- oder Studienbeginn oder zwischen dem Bachelor- und Masterstudiengang, kannst du weiter Kindergeld beziehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Übergangzeit einen Zeitraum von 4 Monaten nicht überschreiten darf.

Du erhältst auch Kindergeld, wenn du ein Praktikum machst, welches einen fachlichen Bezug zur angestrebten Ausbildung hat. Oder während du einen Freiwilligendienst leistet. Dazu gehört zum Beispiel der Bundes-Freiwilligendienst sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.

Du machst keine Ausbildung?

Hast du keinen Ausbildungs- oder Studienplatz gefunden, musst du nachweisen, dass du dich aktiv um einen Ausbildungsplatz bemühst, um weiterhin Kindergeld zu bekommen. Das kannst du tun, indem du dich bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend meldest.
Wenn du arbeitslos bist und jünger als 21 Jahre, kannst du dich ebenfalls bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden und weiterhin Kindergeld beziehen.
Aber aufgepasst: wenn du keine Ausbildung ausübst und dich auch nicht aktiv darum bemühst und dich nicht arbeitssuchend meldest, dann entfällt dein Anspruch auf Kindergeld!

Wie viel Kindergeld erhalten Studierende?

Seit dem 01. Januar 2021 gelten folgende Anspruchssätze:

  • 1. Kind: 219 Euro
  • 2. Kind: 219 Euro
  • 3. Kind: 225 Euro
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro

Die Höhe variiert also nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.

Auszahlung

In der Regel wird das Kindergeld an deine Eltern ausgezahlt, zumindest so lange du zuhause lebst. Wenn du ausziehst, musst du dich entweder darum kümmern, dass du als Zahlungsempfänger angegeben wirst, oder deine Eltern überweisen dir den Betrag einfach weiter.

Die Ausnahme: Ansprüche über das 25. Lebensjahr hinaus

Grundsätzlich endet der Anspruch auf Kindergeld mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Für Studierende mit Beeinträchtigungen gibt es die Möglichkeit, in Ausnahmefällen gemäß § 2 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz eine Anspruchsverlängerung zu erwirken. Dieser Antrag muss bei offizieller Stelle in Auftrag gegeben werden. Die Sachbearbeiter entscheiden dann darüber, ob eine Anspruchsverlängerung genehmigt wird.
Die Verlängerung deines Studiums über dein 25. Lebensjahr reicht hierfür nicht aus.

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