1. Kommilitonen und Kommilitoninnen
Was in der Schule noch deine Schulkameraden waren, sind in der Uni deine Kommilitonen und Kommilitoninnen. Übersetzen kann man den Begriff als Studienkollege bzw. Studienkollegin. Also die Personen, mit denen du gemeinsam studierst.
2. Matrikelnummer
Universitäten und Hochschulen haben zahlreiche Studierende. Um einen Überblick zu behalten, bekommen alle Studenten und Studentinnen eine individuelle Nummer zugewiesen, die sogenannte Matrikelnummer. Diese Nummer bleibt bis zum Ende deines Studiums gleich, sofern du deine Hochschule nicht wechselst. Die Nummer ist einmalig und steht in der Regel auch auf all deinen Studienangelegenheiten und Ausweisen (Studierendenausweis, Bibliotheksausweis und Mensakarte). Zudem meldest du dich mit deiner Matrikelnummer auch zu Prüfungsleistungen an und identifizierst dich damit bei internen Studienangelegenheiten.
3. Kolloquium
Als Kolloquium wird im Studium ein wissenschaftliches Gespräch genannt. In der Regel wird der Begriff insbesondere für ein Prüfungsgespräch verwendet. Wenn du beispielsweise deine Abschlussarbeit (Bachelor oder Master) vor deinen Prüfern vorstellen musst, wird dieses auch als Verteidigung bzw. Kolloquium bezeichnet.
4. AStA
Der Allgemeine Studierendenausschuss, besser bekannt als AStA, ist eine Einrichtung an Hochschulen und Universitäten, die von den eigenen Studierenden selbst organisiert und geleitet wird.
An einer Lehranstalt befinden sich Tausende Studierende mit unterschiedlichen Problemen, Fragen und Anmerkungen. Damit diese Interessen gehört und behandelt werden können, gibt es den AStA, welcher als Anlaufstelle für alle Studierende dient. Hier wird einem zum Beispiel bei der Vermittlung von Wohnraum geholfen oder allgemeine Fragen zu hochschulinternen Dokumenten geklärt.
5. BAföG
Beim BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) handelt es sich um eine staatliche, finanzielle Unterstützung von Schülern, Schülerinnen und Studierenden für eine Ausbildung in Deutschland. Hierdurch wird die Chancengleichheit gefördert, denn somit erhalten alle Personen die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten, auch wenn die eigenen Eltern oder Eheleute für diese finanziell nicht aufkommen können.
Die Höhe der staatlichen Unterstützung variiert je nach Förderart und Bedarfssatz. Es handelt sich um ein zinsfreies Darlehen, welches nach einem bestimmten Zeitraum, nach Abschluss der Ausbildung, zur Hälfte (50 %) zurückgezahlt werden muss. Die übrigen 50 % sind Fördergelder und müssen nicht zurückgezahlt werden.
6. Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag dient der Rückmeldung zu jedem neuen Semester. Der Beitrag setzt sich aus Sozialbeiträgen für Studierendenschaft, Studierendenwerk, einem Verwaltungskostenbeitrag und dem Semesterticket zusammen. Die Höhe des Semesterbeitrages hängt von der Hochschule ab. Meistens liegt er zwischen 240 und 350 €.
7. Audimax
Audimax, als Abkürzung für "Auditorium maximum", bezeichnet den größten Hörsaal einer Hochschule oder Universität.
8. Semesterticket
Das Semesterticket ist ein Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb eines festgelegten Radius. In diesem dürfen Studierende den Nahverkehr sowie die Regionalbahnen der Deutschen Bahn beliebig oft nutzen. Die Gebühren werden mit den Semesterbeiträgen erhoben.
9. Fachschaft
Ähnlich dem AStA ist die Fachschaft die Interessensvertretung der Studierenden innerhalb einer Fakultät bzw. Fachbereichs. Jeder Studiengang ist einer Fakultät zugeteilt. Die Fachschaft kümmert sich um Verwaltungsaufgaben, wie zum Beispiel die Organisation der Orientierungswoche für Erstsemester.
10. Immatrikulationsbescheinigung
Eine Immatrikulationsbescheinigung, auch Studienbescheinigung genannt, dient Studierenden als Nachweis für ihre Immatrikulation (Einschreibung) an einer Hochschule. Häufig wird diese zum Beispiel für die Krankenkassen gebraucht, um im kostengünstigen Studierendentarif bleiben zu können.